Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr umfangreiches und vielseitiges Rechtsgebiet. Im weiteren Sinn umfasst das Sozialrecht das Recht der Sozialversicherungen. Hierzu gehören die gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen.
Das Sozialrecht regelt aber auch die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist. Hierzu zählt der Anspruch auf das Existenzminimum, also die Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe.
In diesem vielseitigen Rechtsgebiet berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten hauptsächlich bezüglich ihrer Ansprüche auf
- Arbeitslosengeld II/Bürgergeld und
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.