Über mich
Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Knigge-Kallweit wurde 1991 durch Frau Rechtsanwältin Knigge-Kallweit gegründet. Nachdem Frau Rechtsanwältin Knigge-Kallweit Anfang 2020 in den wohlverdienten Ruhestand getreten ist, führe ich die Kanzlei fort.
Dabei kann ich darauf setzen, dass mir die Kanzlei seit vielen Jahren aus meiner Tätigkeit bekannt ist und sich die in der Kanzlei bislang vertretene Berufsauffassung auch mit meiner Berufsauffassung deckt.
In meiner täglichen Arbeit erfahre ich immer wieder, dass der Schritt zum Anwalt nicht leicht fällt, manchmal auch Angst macht. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Weg aus der misslichen Situation aufzuzeigen und Sie bei der Lösung des Konfliktes zu unterstützen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden und Diskretion zu wahren, finden Besprechungstermine nach vorheriger Vereinbarung eines Termins statt. Für die telefonische oder persönliche Vereinbarung eines Termins stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kanzlei als Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie auch mein Kontaktformular nutzen.
Um einen Einblick in die Situation, die Sie zu mir führt, zu gewinnen, sind häufig Vorinformationen wichtig. Meine Mitarbeiter am Telefon bzw. am Empfang stellen daher vorbereitende Fragen. Selbstverständlich werden auch diese Informationen mit Diskretion behandelt.
Der Inhalt der Beratungsgespräche ist ebenfalls absolut vertraulich. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht. Dies zu wissen ist wichtig, nur so kann ein optimales Vertrauensverhältnis, Grundlage der anwaltlichen Arbeit, aufgebaut werden.
Im Beratungsgespräch werde ich Ihnen verständliche Informationen geben und Ihnen Lösungswege aufzeigen, so dass Sie eine gute Grundlage für Ihre Entscheidungen bekommen.
Die Bürogemeinschaft
Seit dem 01. Juni 2026 besteht zwischen mir und Rechtsanwältin Saskia Trautewig eine Bürogemeinschaft nach § 59q BRAO. Beide Rechtsanwältinnen teilen sich die Räumlichkeiten in Staßfurt, Atzendorfer Str. 10.
Dadurch sollen anfallende Mietkosten reduziert werden. Die Berufsausübung erfolgt weiterhin getrennt. Die Rechtsanwältinnen Döring und Trautewig bilden keine Sozietät. Beide Rechtsanwältinnen betreiben zwei vollkommen voneinander unabhängige Kanzleien mit ihren eigenen Mitarbeiterinnen.
Aus diesem Grund kommt der Mandatsvertrag auch ausschließlich zwischen Ihnen und der von Ihnen beauftragten Rechtsanwältin zustande. Mandatsakten und -unterlagen werden zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht in den Büros der jeweiligen Kanzlei verwahrt. Auskünfte über den Stand der Bearbeitung des Mandats kann Ihnen daher nur die zuständige Rechtsanwältin und deren Mitarbeiterin erteilten.
Eine gesamtschuldnerische Haftung der Rechtsanwältinnen Döring und Trautewig besteht nicht.
Trotz der Eigenständigkeit der beiden Kanzleien stehen beide Rechtsanwältinnen bei komplizierten Rechtsfragen im Austausch. Von der erweiterten Kompetenz profitieren auch Sie ohne zusätzliche Kosten.