Rechtsanwaltskanzlei Daniela Döring  vormals Bettina Knigge-Kallweit

anwaltliche Beratung

Aktuelle Rechtsprechung


2020-01-03

Grundstückseigentümer haftet für vom Handwerker verursachte Schäden

Ein Grundstückseigentümer kann aufgrund eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches für Schäden haften, die ein von ihm beauftragter Handwerker verursacht hat. Zwar hatten die Vorinstanzen im kürzlich vom BGH zu entscheidenden Fall eine Haftung ausgeschlossen, da keine Anhaltspunkte dafür bestanden hätten, dass der Handwerker (in diesem Fall ein Dachdecker) nicht sorgfältig ausgewählt worden war.
Der BGH hielt eine Haftung dennoch nicht für ausgeschlossen sondern sah diese darin begründet, dass  der Grundstückseigentümer mittelbarer Handlungsstörer sei. Maßgeblich sei nach Auffassung der Richter, dass es Sachgründe dafür gebe, die aufgetretene Störung dem Verantwortungsbereich des den Handwerker beauftragenden Grundstückseigentümers zuzurechnen. Mit der Beauftragung von Dacharbeiten sei vom Auftraggeber eine Gefahrenquelle geschaffen worden, so dass der bei der Auftragsausführung verursachte Brand und die dadurch entstandenen Schäden am Nachbarhaus auf Umständen beruhen, die dem Einflussbereich des Auftraggebers zuzurechnen seien. (BGH, Entscheidung vom 09.02.2018, Az. V ZR 311/16)
Konsequenz der Entscheidung: Ein Handwerker ist sorgfältig auszuwählen.  Ratsam ist zudem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die den Auftraggeber vor einem finanziellen Risiko in derartigen Fällen schützt!

doering - 10:32:25 @ Allgemein

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